Individuelle Lösungen

1. Umstrukturierungen

Die Partnerschaftsgesellschaft verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bereich der Umstrukturierung von Gesellschaften. Sowohl Umwandlungen von Einzelfirmen, Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften, Umwandlungen von Firmen in Aktiengesellschaften wie auch Umstrukturierungen innerhalb eines Konzernverbunds, Ausgliederungen und Neugründungen haben wir zur großen Zufriedenheit unserer Mandanten betreut und können somit auch weiterhin auf diesem Gebiet erfolgreich für Sie tätig sein.

2. Nachfolgeplanungen

In den letzten Jahren standen in unserem Mandantenkreis zahlreiche Betriebsübergänge von der älteren Generation, die ein Unternehmen aufgebaut und zu wirtschaftlichem Erfolg geführt hatte, und der Nachfolgegeneration an. Hier haben wir gemeinsam mit den Rechtsanwälten der Mandanten diese Schritte begleitet. Unsere Aufgabe war es, für die Mandanten steueroptimale Lösungen unter Berücksichtigung von schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Tatbeständen zu erreichen. Bei diesen komplexen Aufgabenstellungen sind wir auch als Mittler und Moderator zwischen den Generationen gefragt und können diese Beratung aufgrund unserer eigenen Altersstruktur sehr gut wahrnehmen.

3. Betriebswirtschaftliche Beratung

Unsere Buchhaltungsmandanten erhalten monatliche bzw. vierteljährliche Auswertungen, die auf Wunsch individualisiert werden. Sollte sich aufgrund dieser Auswertungen Handlungsbedarf für unsere Mandanten ergeben, setzen wir uns kurzfristig mit diesen in Verbindung und streben ein persönliches Gespräch mit den Verantwortlichen an. Auch im Zusammenhang mit den Jahresabschlussarbeiten werden Stärken und Schwächen des Unternehmens erörtert und gemeinsam mit den Mandanten nach Lösungsmöglichkeiten gesucht.

Regelmäßig unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Erstellung von Finanz- und Liquiditätsplänen, bei der Einrichtung von Kostenrechnungen sowie bei Kalkulationen.

4. Finanzierung/Rating

Unsere Mandanten sind als kleine und mittelständische Unternehmen häufig von der Vergabe von fremden Mitteln abhängig. Aufgrund unserer Kompetenz haben wir die Möglichkeit, das Auftreten unserer Mandanten im Jahresabschluss und in unseren Erläuterungen zweckdienlich zu gestalten. Unserer Kenntnisse über die Analyseverfahren der Kreditinstitute ermöglichen, den handelsrechtlichen Jahresabschluss „bankgerecht“ zu entwickeln sowie ergänzende Finanzplanungen für Kreditinstitute zu erstellen.

Hinsichtlich der Einschätzung des betrieblichen Ratings unterstützen wir unsere Mandanten, die wir auch gerne zu den Kreditgesprächen bei ihren Banken begleiten.

5. Internationale Steuerfragen

Wir beraten mehrere Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen. Dies geschieht im Wesentlichen in englischer Sprache, wobei wir auch in der Lage sind entsprechende Auswertungen vorzulegen.

In diesem Rahmen betreuen wir auch ausländische Arbeitnehmer unserer Mandanten in steuerlichen Fragen. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in Fragen des Außensteuerrechts und zu Doppelbesteuerungsabkommen.